DER WICHTIGSTE BEITRAG IN JÜNGSTER VERGANGENHEIT ZU DIESEM SKANDAL-THEMA in Deutschland.
Pseudowissenschaft in familiengerichtlichen Gutachten?
oder: Die Probleme psychologischer Gutachten bei erziehungswissenschaftlichen Fragestellungen
Rein definitorisch ist "Psychologie die Wissenschaft, die sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen und Tieren befasst." (zit. nachPsychologie) und "Erziehungswissenschaft, (die) wissenschaftliche Disziplin, die sich mit der Erforschung von Bildungs-, Erziehungs- oder Unterrichtsprozessen in schulischen und außerschulischen Praxisfeldern beschäftigt...."(zit. nach Erziehungswissenschaft).
Für die Erziehungswissenschaften wiederum ist die Psychologie "Hilfswissenschaft" (=Hilfswissenschaft, Wissenschaft, deren Ergebnisse oder Methoden für eine andere notwendig sind, siehe:Hilfswissenschaft ), d.h. die Psychologie als Wissenschaft übernimmt im erziehungswissenschaftlichen Theoriebildungs- und Forschungsprozess die Aspekte des menschlichen Erlebens und Verhaltens.
m Rahmen von Sorgerechtsverfahren bei Scheidung oder Kindesentzug (Fremdunterbringung) durch das Jugendamt, stellen Familienrichter generell die Frage nach einer "Erziehungsfähigkeit" der Eltern.
Im Scheidungsverfahren wird diese Frage gestellt, im Glauben, man könne "messen", welcher Elternteil für die Erziehung des Kindes/ der Kinder besser geeignet sei.
Im Jugendamtsverfahren wird diese Frage gleichfalls so formuliert, obwohl hier eigentlich die Frage gestellt werden müsste "Gefährden die Eltern oder ein Elternteil das Kindeswohl"